Ortenau

Entstehung des Ortenaukreises

Die Geburtsstunde des Ortenaukreises schlug am 01. Januar 1973.

Name, Begriff und Begrenzung der Ortenau haben sich im Laufe der Jahrhunderte gewandelt. Im Jahre 768 wurde der Name „Mortenau“ erstmals urkundlich erwähnt. Er bezeichnete eine alemannisch-fränkische Gaugrafschaft, die den gesamten mittelbadischen Raum umfasste. Das Gebiet war ursprünglich als Reichsgut im Besitz des deutschen Kaisers und wurde von einem Gaugrafen verwaltet.

Im 11. und 12. Jahrhundert waren die Zähringer Herzöge Lehnsherrn der Gaugrafschaft „Mortenau“. 1218 gliederte Friedrich II. die Grafschaft dem staufischen Reich ein. Die Schwächung der kaiserlichen Macht nach 1250 führte aber zum Zerfall der Ortenau in 20 kleine Herrschaftsgebiete. 1274 gelang es Kaiser Rudolf von Habsburg einen Teil des Reichsbesitzes zurückzuerobern und zur Reichslandvogtei Ortenau zusammenzufassen. Über das Gebiet herrschte der Ortenauer Landvogt, der auf der Burg Ortenberg residierte. Der Landvogt übte die Polizeigewalt und die Gerichtsbarkeit im Namen des Kaisers aus und zog die Abgaben und den Zoll ein.

Unter dem Einfluss des Burgnamens Ortenberg setzte sich im Laufe des 15. Jahrhunderts der Name „Ortenau“ durch. Neben der Ortenauer Reichslandvogtei gab es noch die Ortenauer Reichsritterschaft, in der sich Reichsritter zum Schutz ihrer Reichsunmittelbarkeit zusammengeschlossen hatten. Dieser Ritterbund hatte seinen Sitz im späteren „Ritterhaus“ in Offenburg. Die Reichsstadt Offenburg hatte, wie auch die Städte Gengenbach und Zell a. H. sowie das Reichstal Harmersbach, den Kaiser ebenfalls zum Landesherrn. Das übrige Gebiet des späteren Ortenaukreises stand unter der Herrschaft mehrerer geistlicher oder weltlicher Fürsten.

Die Reichslandvogtei Ortenau gelangte nach einigen Herrscherwechseln 1551 in den Besitz der Habsburger. Nach der Zerstörung der Burg Ortenberg verlegte der Landvogt seinen Sitz in den „Königshof“ nach Offenburg. Von 1701 bis 1771 war die Reichslandvogtei vorübergehend im Lehnsbesitz der Markgrafen von Baden-Baden. Unter ihrer Herrschaft begann eine Epoche des Wiederaufbaus nach den Zerstörungen des 30-jährigen Krieges.

Die politischen Umwälzungen der französischen Revolution und der Napoleonischen Feldzüge zu Beginn des 19. Jahrhunderts brachten eine vollständige Veränderung der territorialen Verhältnisse in Mittelbaden. Der badische Großherzog gliederte zwischen 1803 und 1819 sämtliche Territorien in der Ortenau seinem Herrschaftsgebiet ein (darunter auch die Reichslandvogtei Ortenau 1805). Seit damals verstand man unter dem Namen Ortenau nur noch einen Landschaftsraum, aber kein politisches Gebilde mehr.

Baden wurde nun in mehrere Bezirksämter gegliedert, welche die untere staatliche Verwaltung bildeten und mehrere Gemeinden umfassten. Diese Amtsbezirke waren noch keine Selbstverwaltungskörperschaften sondern staatliche Behörden.

Das Gebiet des heutigen Ortenaukreises gehörte zu den Zentren der deutschen Revolution von 1848/49, in welcher die Bürger grundlegende Freiheitsrechte einforderten. Mitte des 19. Jahrhunderts setzte außerdem mit Bau der Rheintal- und der Schwarzwaldbahn die Industrialisierung ein.

Mit dem Organisationsgesetz vom 5. Oktober 1863 wurden in Baden 11 Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften gebildet, denen jeweils mehrere Amtsbezirke angehörten. Der Kreisverband Offenburg umfasste dabei weitgehend das Gebiet des heutigen Ortenaukreises und kann als einer seiner Vorgänger bezeichnet werden.

Durch die badische Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die alten Großkreise aufgelöst und die bestehenden Amtsbezirke in „Landkreise“ umgewandelt. Für den Bereich der Ortenau wurden die Landkreise Bühl, Kehl, Lahr, Offenburg und Wolfach gebildet, die bis zur Kreisreform bestehen sollten.

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